REACH
An unsere Kunden:
Betreff: REACH Verordnung und ELMAK Lieferprogramm
Wir bestätigen Ihnen, dass wir Stoffe, die unter die REACH Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 fallen, weder importieren noch herstellen. Laut REACH-Definition ist ELMAK Hersteller von Zubereitungen und deshalb als nachgeschalteter Anwender oder “downstream user” zu bezeichnen. Das gilt für das ganze Lieferprogramm von Chemikalien.
Ungeachtet dessen arbeiten wir, im Einklang mit der REACH Verordnung, eng mit unseren Vorlieferanten zusammen. Für alle zutreffenden Stoffe wurde uns die Vorregistrierung zugesichert. Deshalb können wir ohne Unterbrechung unsere gesamte Produktpalette liefern.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht jeden an uns geschickten Fragebogen einzeln beantworten können.
Weitere Informationen bezüglich des Registrierungsstatus von individuellen Inhaltsstoffen sind abhängig vom Registrationsprozess unserer Vorlieferanten. Selbstverständlich werden wir Ihnen sofort mitteilen falls unser Lieferprogramm, von nicht vorgenommenen Stoffen, beeinträchtigt ist.
Falls Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
paul.kowalski@elmak.de
Mit freundliche Grüßen
Paul Kowalski
REACH Beauftragter
ELMAK-Wassertechnik GmbH